Dr. Gündisch & Schabrich
 Rechtsanwälte + Fachanwälte für Arbeits- und Steuerrecht 

Aktuelles

Stellenabbau bei Valeo in Bad Neustadt und Ebern – was Arbeitnehmer jetzt wissen sollten


Die angekündigten Stellenstreichungen bei Valeo in Bad Neustadt und Ebern sorgen aktuell bei vielen Beschäftigten für erhebliche Unsicherheit. Der Automobilzulieferer reagiert damit auf die anhaltenden Umbrüche in der Automobilindustrie, insbesondere im Zuge der Transformation hin zur Elektromobilität.
Für Arbeitnehmer stellt sich nun die entscheidende Frage, welche arbeitsrechtlichen Konsequenzen drohen und welche Rechte bestehen.
Kündigung, Aufhebungsvertrag oder Interessenausgleich?
Bei einem geplanten Personalabbau kommen regelmäßig betriebsbedingte Kündigungen, Aufhebungsverträge oder Abfindungsangebote in Betracht. Besteht ein Betriebsrat, sind zudem Interessenausgleich und Sozialplan zu prüfen. Diese regeln unter anderem Auswahlkriterien, Abfindungshöhen und Ausgleichsmaßnahmen.
Kündigung nicht vorschnell hinnehmen
Betroffene Arbeitnehmer sollten Kündigungen oder Vertragsangebote nicht ungeprüft akzeptieren. Häufig bestehen Ansatzpunkte für eine Kündigungsschutzklage, etwa wegen Fehlern bei der Sozialauswahl, unzureichender Beteiligung des Betriebsrats oder formaler Mängel. Auch bei Aufhebungsverträgen drohen Nachteile, etwa Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld.
Fachanwaltliche Beratung schafft Klarheit
Eine frühzeitige arbeitsrechtliche Beratung hilft, die eigene Position realistisch einzuschätzen und finanzielle Nachteile zu vermeiden. In vielen Fällen lassen sich bessere Abfindungen, verlängerte Kündigungsfristen oder qualifizierte Arbeitszeugnisse durchsetzen.
Als Fachanwalt für Arbeitsrecht berate ich Arbeitnehmer in Bad Neustadt, Ebern und der gesamten Region umfassend zu Kündigung, Abfindung, Aufhebungsvertrag und Kündigungsschutzklage – kompetent, diskret und zielorientiert.



Stellenabbau bei Senertec in Schweinfurt – arbeitsrechtliche Beratung für Beschäftigte



Bei der Senertec GmbH in Schweinfurt ist ein Stellenabbau angekündigt worden. Für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bedeutet dies erhebliche Unsicherheit hinsichtlich der eigenen beruflichen Zukunft. In dieser Situation ist es wichtig, die eigenen arbeitsrechtlichen Ansprüche zu kennen.
Im Zuge eines Personalabbaus kommen häufig betriebsbedingte Kündigungen, Aufhebungsverträge oder Abfindungsangebote in Betracht. Sofern ein Betriebsrat besteht, sind zudem Interessenausgleich und Sozialplan zentrale Instrumente, um wirtschaftliche Nachteile für die Beschäftigten abzufedern. Diese können Abfindungen, verlängerte Kündigungsfristen oder Unterstützungsmaßnahmen vorsehen.
Arbeitnehmer sollten Kündigungen oder Vertragsangebote nicht ungeprüft akzeptieren. Nicht selten bestehen rechtliche Angriffspunkte, etwa Fehler bei der Sozialauswahl, formale Mängel oder eine unzureichende Beteiligung des Betriebsrats. Auch Aufhebungsverträge können erhebliche Nachteile nach sich ziehen, insbesondere Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld.
Eine frühzeitige Beratung durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht schafft Klarheit und ermöglicht es, die eigene Position realistisch einzuschätzen. In vielen Fällen lassen sich bessere Abfindungen, faire Beendigungsbedingungen oder ein qualifiziertes Arbeitszeugnis erreichen.
Als Fachanwalt für Arbeitsrecht berate ich Arbeitnehmer in Schweinfurt und der Region kompetent, diskret und zielorientiert zu Kündigung, Abfindung und Kündigungsschutzklage.



Aktuell im Arbeitsrecht: Kündigung – Fristen, Fehler und Chancen


Immer häufiger erhalten Arbeitnehmer Kündigungen, die rechtlich angreifbar sind. Viele wissen jedoch nicht, dass sie innerhalb von nur drei Wochen nach Zugang der Kündigung Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreichen müssen – sonst gilt die Kündigung als wirksam.
Gerade formale Fehler, fehlende Sozialauswahl oder unzureichende Begründungen bieten gute Chancen, gegen eine Kündigung vorzugehen oder eine höhere Abfindung zu erreichen.

Als Fachanwalt für Arbeitsrecht mit über 25 Jahren Erfahrung prüfe ich für Sie die Erfolgsaussichten einer Klage, die Berechtigung der Kündigung und mögliche Verhandlungsspielräume.

Ich vertrete sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber – dadurch kenne ich die Strategien beider Seiten und kann Ihre Interessen optimal durchsetzen.
👉 Wichtig: Melden Sie sich sofort, wenn Sie eine Kündigung erhalten haben – die Frist läuft ab dem Tag des Zugangs. Eine rechtzeitige anwaltliche Prüfung kann entscheidend sein.


Vertretung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern - mit über 25 Jahren Erfahrung

Als Fachanwalt für Arbeitsrecht vertrete ich seit mehr als 25 Jahren sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber in allen Bereichen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts.

Diese doppelte Perspektive ist ein wesentlicher Vorteil für meine Mandanten: Wer beide Seiten kennt, versteht die Denkweise, Argumentation und Strategien der Gegenseite – und kann so effektiver, vorausschauender und zielgerichteter handeln.

Ob Kündigung, Abfindung, Arbeitsvertrag, Abmahnung, Zeugnis oder Betriebsvereinbarung – meine langjährige Erfahrung ermöglicht eine realistische Einschätzung der rechtlichen Situation und die Entwicklung einer individuell passenden Strategie.

Ich stehe Ihnen mit fundiertem Fachwissen, Verhandlungsgeschick und dem Blick für praktikable Lösungen zur Seite – außergerichtlich wie auch vor dem Arbeitsgericht.


Kündigung / Neue Mandate

Aktuell erhalten wir zahlreiche Anfragen von Mandanten, die von ihren Arbeitgebern eine Kündigung bekommen haben. Bitte beachten Sie, dass eine Kündigungsschutzklage innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung beim Arbeitsgericht eingereicht werden muss. Melden Sie sich daher umgehend bei uns, sobald Sie eine Kündigung erhalten haben.



 
 
 
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