Auf Ihren Wunsch hin übernehmen wir für Sie die Korrespondenz mit Ihrer Rechtsschutzversicherung. Hierzu gehört, dass wir den Schadensfall Ihrer Rechtsschutzversicherung melden und uns Deckungszusage für das außergerichtliche bzw. das gerichtliche Tätigwerden bestätigen lassen. Falls nötig klären wir Probleme oder Fragen auch telefonisch mit den Sachbearbeitern und Juristen der Rechtsschutzversicherungen.
Personen mit geringem Einkommen und Vermögen, die eine rechtliche Beratung benötigen oder aber einen Rechtsstreit führen müssen, gewährt der Staat auf Antrag Beratungs- und Prozesskostenhilfe. Die anfallenden Gerichts- und Rechtsanwaltskosten werden dann vorläufig bzw. auch auf Dauer vom Staat bezahlt.